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Wenn das Krankengeld endet

Arbeitslosengeld, weitere Leistungen und Krankenversicherung rechtzeitig klären – auch wenn du weiterhin krank bist.

Vor dem letzten Zahlungstag handeln.

Das Ende des Krankengeldes heißt „Aussteuerung“. Es bedeutet weder, dass du wieder gesund bist, noch dass du deinen Arbeitsvertrag kündigen musst. Für dieselbe Krankheit ist Krankengeld grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Zeiten mit ruhendem Anspruch, etwa während der Entgeltfortzahlung, zählen grundsätzlich mit.

  1. Enddatum bestätigen lassen

    Das Schreiben der Krankenkasse bereithalten.

  2. Arbeitsagentur kontaktieren

    Arbeitslosmeldung und Antrag auf Arbeitslosengeld klären.

  3. Versicherung und Zahlung sichern

    Mit Krankenkasse und Leistungsstelle den Anschluss besprechen.

Arbeitsagentur: Tel. 0800 / 4 5555 00. Sage: „Mein Krankengeld endet am … Ich bin weiter gesundheitlich eingeschränkt und möchte die Arbeitslosmeldung und Arbeitslosengeld ab dem Folgetag klären.“

Eine Anfrage oder Arbeitsuchendmeldung ersetzt die Arbeitslosmeldung nicht. Diese erfolgt grundsätzlich persönlich oder über das offizielle Onlineverfahren mit Identitätsnachweis. Bei gesundheitlicher Verhinderung kläre das besondere Vorgehen direkt mit der Agentur.

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Welche Leistung kommt infrage?

Arbeitslosengeld

Versicherungszeiten und weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Auch bei fortbestehendem Arbeitsvertrag kann nach der Aussteuerung ein Anspruch infrage kommen. Eine Arbeitsunfähigkeit im bisherigen Beruf sagt nicht allein aus, ob andere passende Tätigkeiten möglich sind.

Die Nahtlosigkeitsregelung

§ 145 SGB III kann den Übergang absichern, wenn die Leistungsfähigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate erheblich gemindert ist und die rentenrechtliche Erwerbsminderung noch nicht festgestellt wurde. Die Agentur prüft die Voraussetzungen. Ein laufendes Rentenverfahren verlängert die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes nicht automatisch.

Erwerbsminderungsrente

Hier wird beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Arbeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch möglich ist. Zusätzlich zählen rentenrechtliche Voraussetzungen. Eine Krankschreibung oder ein hoher GdB ersetzt diese Prüfung nicht.

Wenn Einkommen fehlt oder nicht reicht

Beim Jobcenter oder Sozialamt kommen bedürftigkeitsabhängige Leistungen infrage. Zuständigkeit und Anspruch hängen unter anderem von Erwerbsfähigkeit, Haushalt, Einkommen und Vermögen ab. Auch wer weiter krankgeschrieben ist, ist nicht automatisch beim Sozialamt richtig.

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Fristen und finanzielle Engpässe gezielt klären.

Zwei Aufforderungen – unterschiedliche Fristen

Fordert die Krankenkasse nach § 51 SGB V zum Reha-Antrag auf, sind grundsätzlich zehn Wochen vorgesehen. Bei einer Aufforderung der Arbeitsagentur nach § 145 SGB III gilt ein Monat. Eine versäumte Frist kann Zahlungen unterbrechen.

Wenn die Bearbeitung dauert und Geld fehlt, schildere die Notlage schriftlich und bitte um eine zeitnahe Entscheidung. Frage nach einem Vorschuss oder einer vorläufigen Entscheidung. Je nach Leistung gelten dafür unterschiedliche Voraussetzungen.

Bei Ablehnung: Die Rechtsbehelfsbelehrung nennt Frist und Form des Widerspruchs. Regelmäßig gilt im Inland ein Monat; ein Telefonat oder eine einfache E-Mail genügt nicht. Bei akuter finanzieller Not kann zusätzlich gerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich sein. Sozialrechtliche Beratung hilft, den passenden Weg zu wählen.

Halte Bescheid, Aktenzeichen, letztes Zahlungsdatum, bereits gestellte Anträge, fehlende Unterlagen und unmittelbar fällige Ausgaben bereit.

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Weiterführende Informationen

Wenn du genauer nachlesen möchtest: Die PDFs enthalten ergänzende Quellen. Hier findest du wichtige gesetzliche Grundlagen.

Informationsstand: 7. September 2026.

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